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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereiche

Die nachstehenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” gelten für alle Bestellungen und der damit verbundenen Lieferung oder Abholung von Rollregalen, Regalsystemen, Betriebseinrichtungen, Fahrzeugeinrichtung und allen anderen neuen oder gebrauchten Produkten von Kompatech, die der Kunde im Internet per E-Shop, Email, per Fax, per Post oder per Telefon bei Kompatech bestellt. Das Bestell- und Lieferangebot gilt für die gesamte Schweiz und Lichtenstein, soweit nicht anderes vereinbart. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Bestellungen aus und Lieferungen innerhalb der Schweiz und Lichtenstein. Kompatech behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten ausschliesslich die Kauf- und Lieferbedingungen von Kompatech. Es werden keine fremden Kauf- und Lieferbedingungen anerkannt in sofern diese nicht separat und vorgängig, vertraglich ausgehandelt und unterzeichnet werden und Bestandteil eines Gesamtprojektes sind.


1.1 Angebote

Kompatech erstellt auf Wunsch individuelle und unverbindliche Angebote. Angebote für Projekte wie Ausstattung von Räumlichkeiten mit Regalsystemen, Rollregalen, oder Betriebs- und Werkstatteinrichtung, sowie deren Lieferung, Montage, Umzug, Entsorgung, Ergänzung und Anpassungen. Angebote für Fahrzeugeinrichtungen anhand unseres 3-D Zeichnungsprogrammes und den nötigen Fahrzeuginformationen. Um ein kostenloses und schnelles Angebot erstellen zu können, versucht Kompatech immer alle nötigen Informationen vorgängig via Telefon, Mail, oder Besprechung an unserer Geschäftsadresse zu erhalten. Alle nötigen Masse und Gegebenheiten von Räumlichkeiten, sollen vom Kunden nach Möglichkeit vorgängig in Form von vermassten Raumskizzen, Bauplänen, genauen Beschreibungen, Fotos oder einer kompletten Vorprojektierung zur Verfügung gestellt werden. Angebote aus solchen, vollständig vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen sind kostenlos und unverbindlich.  Für Angebote aus komplizierteren Projektplanungen, wofür noch keine Vorplanungen bestehen, oder für Projekte wofür ein Kunde eine Ausführliche Projektplanung, ausdrücklich von Kompatech wünscht obschon die benötigten Informationen, vorgängig vom Kunden beschafft und zur Verfügung gestellt werden könnten, oder auch nicht und für die auf Wunsch des Kunden, ein Mitarbeiter von Kompatech beim Kunden vor Ort Mass nimmt und in Verbindung mit einer gewünschten, persönlichen Projekt-Vorberatung beim Kunden vor Ort, behält sich Kompatech das Recht vor, bei Weitervergabe des Auftrages an eine Drittfirma, nach Projektplanung von Kompatech, den Planungsaufwand, Zeit und Fahrzeugaufwand, in Rechnung zu stellen. Ist ein Angebot aus unterschiedlichen Gründen auch mit umfangreichen Vorinformationen des Kunden nicht möglich, oder zu ungenau und können die nötigen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden, so liegt ein Besuch vor Ort im Ermessen von Kompatech und bleibt auch bei nicht Zustandekommen eines Auftrages kostenfrei.


2. Vertragsabschluss/Bestätigung

Bestellungen erfolgen online auf Basis unserer Internet-Bestellseiten, per Email, per Fax, per Post, per Telefon, oder persönlich bei uns vor Ort. Ein Vertrag zwischen Kompatech und dem Kunden kommt erst mit Erhalt einer von Kompatech nachträglich per Email zugesandten Auftragsbestätigung zustande und bedarf keiner Unterschrift. Wiederruft der Besteller die bestätigte Bestellung nicht innert einer Frist von 2 Tagen ab Bestätigungsdatum, so gilt der Auftrag automatisch als unverändert angenommen. Nach dieser Frist kann die Bestellung nicht mehr kostenfrei rückgängig gemacht werden. Die Annahme der Bestellung durch Kompatech erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bestellter Ware. Ist eine bestellte Ware nicht mehr lieferbar, so erfolgt keine Auftragsbestätigung und es entsteht kein Vertragsverhältnis. In solchen Ausnahmefällen werden Sie von uns kontaktiert. Die bei Onlinebestellungen automatisch versendeten Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.

Ein beidseitig angenommener Auftrag kann nach Beginn der Leistungserbringung nicht mehr nachverhandelt werden. Wird eine schriftlich in der Auftragsbestätigung zu erbringende Arbeitsleistung an einen in Dieser klar definierten Zeitaufwand gebunden, weil der tatsächliche Aufwand nicht im Voraus genau geklärt werden konnte, so kann für einen nach Fertigstellung des Werkes und in einer erfolgten Nachkalkulation festgestellter, deutlich tieferen Zeitaufwand, eine Kostenminimierung vereinbart werden. Die Höhe eines solchen Preisnachlasses liegt dann im alleinigen Ermessen von Kompatech und darf nicht seitens Kunde ohne vorherige Absprache mit Kompatech von der Rechnung abgezogen werden. Es werden keine Preisnachlässe gewährt wenn der Unterschied zwischen dem in unserer Auftragsbestätigung definierte Zeitaufwand zur effektiv geleisteten und im Arbeits-Rapporten aufgeführten Zeitleistung nicht eine Differenz von mindestens 1/3 beträgt.

Umgekehrt stellt Kompatech keine Nachrechnungen für unerwarteten Mehraufwand ohne diesen vor der Weiterarbeit mit dem Auftragsgeber zu besprechen und bewilligen zu lassen. Die zusätzlich geleisteten Stunden werden jeweils vom Auftraggeber kontrolliert und ein Rapport unterzeichnet. Erst anhand des unterzeichneten Rapportes wird dann der Mehraufwand verrechnet.


2.1 Rücktritt/Rücknahme

Ein bestätigter Auftrag kann innerhalb von 2 Werktagen ab Bestätigungsdatum kosten-unwirksam annulliert werden. Eine Annullation bedarf der schriftlichen Form. Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt nicht mehr kostenfrei möglich und alle bisher entstandenen und laufenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Bestellte und/oder gelieferte Lagerartikel können nur in tadellosem, unbenutztem Neuzustand zurückgenommen werden. Vormontiertes Material, speziell bestellte, Nicht-Lager-Artikel, sowie Material in Nicht-Standard-Farben, speziellen Ausführungen und Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden. Material aus Projekten kann nicht zurückgegeben werden um einen Rechnungsabzug zu erwirken. Für zurückgegebenes Material erfolgt keine Rückvergütung. Bereits entstandener Transport-, Verzollungs und Verpackungsaufwand bleibt in jedem Falle geschuldet und wird auch bei Rücknahme verrechnet. Korrekte und unbeschädigt gelieferte Bestellungen, welche der Kunde aus irgendwelchen Gründen zurückgeben oder umtauschen möchte, müssen, wenn in Absprache mit Kompatech auf Kosten und Risiko des Kunde umgehend an unsere Geschäftsadresse, gut vor Transportschäden geschützt und Transport-sicher verpackt zurück geschickt werden oder ähnlich verpackt an unseren Spediteur übergeben werden. Die Kosten gehen voll zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Davon ausgeschlossen ist beschädigtes oder Material oder fehlerhafte Lieferungen. Die Entsorgung von beschädigten Lieferungen ist Sache des Kunden und wird nicht kostenlos von uns abgeholt.


3. Widerruf

Kompatech behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch eine separate Auftragsbestätigung die Bestellung rückgängig zu machen, anzupassen oder mit dem Kunden neu zu verhandeln.


4. Lieferung/Verzug

Die bestellte Ware kann nur an eine Adresse in der Schweiz oder Lichtenstein geliefert werden. Soweit vollständig an Lager, wird die Bestellung innerhalb von 1 Woche nach versendeter Auftragsbestätigung an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, oder für den Kunden im Abhol lager bereitgestellt. Sollte die bestellte Ware nicht oder nicht vollständig an Lager sein, erfolgt eine diesbezügliche Mitteilung an den Kunden, mit Angabe einer ungefähren und unverbindlichen Lieferfrist. Sind die bestellten Artikel oder Bestandteile davon nicht an Lager, so veranlasst Kompatech nach Ermessen  eine Direktlieferung vom Hersteller direkt zum Kunden, oder die Ware wird sobald wieder vollständig an Lager komplett ab Lager versendet. Teillieferungen finden im Normalfall nicht statt können aber auf Wunsch und Kosten Kunde gemacht werden.

Bei Lieferungen zu Privatadressen und Direktlieferungen ab Werk erfolgt im Normalfall eine vorherige, telefonische Avisierung des Spediteurs. Dies kann jedoch nicht garantiert werden und liegt nicht in unserer Hand. Die Avisierung ist jeweils abhängig vom ausführenden Spediteur oder/und Fahrer und klappt nicht immer. Bei normalen Stückgutlieferung können keine genauen Anlieferungszeiten gewünscht, genannt oder garantiert werden. Terminlieferungen sind kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen und müssen in jedem Falle mit Kompatech, vorgängig bei Bestellung abgesprochen werden. Die Mehrkosten werden separat in Rechnung gestellt.

4.1 Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindliche ca. Angaben und hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Kompatech gibt keine genauen Lieferfristen an, sondern lediglich Lieferwochen. Speziell bei Direktlieferungen ab Werk. Die Nichteinhaltung von genannten Lieferfristen von Kompatech berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Ersatzleistungen. Ein Rücktritt ist nur zulässig wenn die Lieferung auch nach einer von Kompatech genannten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist und keine  weitere Frist angegeben werden kann. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

4.2 Lieferkosten

Lieferkosten sind bei Projekten im Preis eingerechnet, oder bei Bestellungen von Lagermaterial separat ausgewiesen. die Lieferkosten umfassen entweder die Lieferung ab Lager Regensdorf bis zum Kunden, oder direkt vom Herstellerwerk zum Kunden. So werden unnötige Transportwege und Wartefristen verhindert.

4.3 Lieferbedingungen

Die Lieferungen erfolgen via LKW franko Bordsteinkante. Das Einbringen des Materials in Gebäude ist Sache des Kunden und gehört nicht zur Lieferdienstleistung dazu. Bei sehr grossen Bestellungen oder übergroßem und sehr schweren Material ist ohne vorherige Absprache, das Abladen des LKW ebenfalls Sache des Kunden. Dazu nötige Hebegeräte wie Stapler usw. sind Kundenseitig und auf eigene Kosten zu organisieren und zu bedienen. Die Lieferung muss zwingend vom Kunden oder einem Berechtigten Vertreter des Kunden, entgegen genommen werden. Ein Ablad ohne Anwesenheit erfolgt nur in Ausnahmefällen und auf Risiko des Kunden. Das Material wird dann nicht eingebracht und lediglich z.B. vor dem Gebäude abgestellt, also möglicherweise dem Wetter, Diebstahl und Vandalismus ausgesetzt.

4.4 Lieferschäden/Fehler 

Die Lieferung ist umgehend bei Entgegennahme auf Schäden zu überprüfen. Ist die Verpackung auch nur leicht beschädigt, so muss dies direkt vom Chauffeur auf den Lieferpapieren notiert, fotografiert und vom Kunden und Chauffeur unterzeichnet werden. Werden Transportschäden an der Verpackung nicht direkt beim Ablad, zusammen mit dem Fahrer rapportiert, so erlischt jeglicher Anspruch daraus und eine Haftung vom Transporteur wird immer abgelehnt. Für Transportschäden übernimmt Kompatech keine Haftung. Werden weiter Schäden nachträglich festgestellt, die eindeutig nicht vom Transport stammen können, oder wird fehlendes Material nach dem Auspacken festgestellt, so sind diese innerhalb von 24h aber spätestens nach 3 Werktagen bei uns zu melden.

4.5 Verpackung

Verpackungsmaterial und Paletten werden nicht zurückgenommen und müssen vom Kunden entsorgt werden. Europaletten müssen auf Verlangen des Fahrers ausgetauscht werden. Wir behalten uns das Recht vor, nicht getauschte Europaletten zum Neupreis zu verrechnen.

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.


5. Preis / Bezahlung

Alle Artikelpreise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer und Lieferung. Kompatech kann jederzeit die Preise ändern oder anpassen. Massgebend für den Preis einer Bestellung ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und bestätigte Preis. Die Bezahlung der Ware erfolgt nach Vereinbarung via Rechnung, PayPal,oder im per Überweisung im Voraus, für Bestellungen mit Lieferung, oder zusätzlich mit Barzahlung/Maestro/Kreditkarte,bei Abholung und 1. Kauf, ab Lager.  Bei Kauf auf Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag bis zum 30. Tag ab Rechnungsdatum und ohne unbewilligte Abzüge zu leisten. Der Käufer darf  Zahlungen wegen Beanstandungen oder aus anderen Gründen nicht zurückhalten oder verzögern. Zahlungsfristen bleiben weiter bestehen und sind einzuhalten solange mit Kompatech keine neuen Zahlungsfristen abgesprochen sind.


5.1 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gesamte Ware Eigentum von Kompatech.


6. Abhollager

Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund, die bestellte und von Kompatech bestätigte Ware nach Abholtermin-Absprache nicht innerhalb von 5 Werktagen im Abhollager abholen, so wird automatisch Rechnung gestellt und der Kunde muss sich für das weitere Vorgehen mit Kompatech in Verbindung setzen. Ein nach Ablauf der 10 Tägigen Abholfrist gewünschter Abholtermin muss mit Kompatech abgesprochen werden, sowie die nachträgliche Auslieferung der Ware, welche separat bestätigt und in Rechnung gestellt wird. Wird die ausdrücklich zur Selbstabholung bestätigte Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen abgeholt, so kann Kompatech zusätzliche Lagerkosten berechnen, je nach Menge und Platzbedarf der bereitgestellten Ware und es ist ein neuer Abholtermin, verbindlich abzusprechen, ansonsten kann die bestellte Ware wieder für den Verkauf freigegeben werden. Nach Freigabe muss ein neuer Termin abgesprochen werden, da die Lagerverfügbarkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein bestätigter Auftrag gilt jedoch weiterhin als verbindlich und wird in jedem Falle mit zusätzlichen Kosten für neues Verpacken usw. in Rechnung gestellt. Nicht-abholen der Ware bewilligt nicht zum Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis und der volle Rechnungsbetrag und weitere entstandene Kosten sind in jedem Falle geschuldet.


7. Montagebedingungen Projekte (Rollregalanlagen, Regalanlagen, Bühnen, Trennwandsysteme, Umzüge usw.)

Vor der Montage

  1. Es ist  bauseits eine Verantwortliche Person und Stellvertreter zu nennen, welche den Monteuren für Abklärungen während der Montage zu jeder Zeit zur Verfügung steht und über alle nötigen Details des Projektes informiert ist. Diese Person muss Entscheidungsberechtigt sein. sodass keine Verzögerungen entstehen.
  2. Der Montageort muss per Anlieferungstermin für einen 30t LKW erreichbar sein, sodass das gesamte Material palettiert so abgeladen werden kann, dass die Monteure alle Bestandteile palettiert in das Gebäude einbringen können. Alle Zugänge müssen frei zugänglich sein. Bodenbelege mit schweren Paletten befahrbar sein und bauseitig wenn nötig abgedeckt werden. Auf Verlangen können Schutzmaßnahmen nach Aufwand auch von Kompatech ergriffen werden.
  3. Per vereinbarten Montagetermin muss der Montageort und alle Zugangswege komplett Hindernissfrei und besenrein bereitgestellt sein, sowie genügend Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden.
  4. Anlieferungsrampen, Lift oder anderen bauseitige Einbrinhilfen müssen bauseitig wenn vorhanden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung am Anlieferungstag muss mit allen anderen Handwerkern vor Ort, Umzugsfirmen und Gebäudenutzern abgesprochen sein, sodass keine unvorhergesehenen Verzögerungen entstehen.
  5. Bei längeren Montagen von über 5 Arbeitstagen ist ein abschließbarer Raum für Werkzeug, Maschienen und Material kostenlos zur Verfügung zu stellen
  6. Bei Bedarf ist ein sicherer Platz für die Material-Zwischenlagerung zur Verfügung stehen
  7. Sollte der Montageort nicht per ausgemachtem Liefertermin fertig sein bzw. kurzfristig die Anlieferung und Montage behindert, verschoben oder abgesagt werden, so sind alle daraus entstehenden Unkosten bauseits zu tragen. Die Lieferwoche wird mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben und ist mehrere Wochen im Voraus bekannt. Genaue Anlieferungstage werden kurzfristig, wenige Tage vor dem Anlieferungstermin mitgeteilt. Daher muss die Montagestelle/Raum und die Zugänge zu den Räumlichkeiten mindestens ab Freitag vor der genannten Lieferwoche für die Montage bereit sein. Sobald bauseits ein Terminkonflikt absehbar ist, jedoch min. 2 Woche vor Montagebeginn, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Anlieferungen die nicht mehr verschoben werden können, müssen trotzdem stattfinden und vor Ort eingelagert werden können. Für umgeleitete und zwischengelagert Bestellungen wegen zu später Information verrechnen wir sämtliche Unkosten. Alle Zwischenlagerungen, erneute Anfahrten und Zeitaufwand von Montagepersonal werden in Rechnung gestellt. Zudem richten sich neue Montagetermine nach unseren Verfügbarkeiten.
  8. Kundenseitiges Hilfspersonal untersteht nicht unserer Verantwortung und muss Bauseits für alle Gefahren versichert sein.
  9. Genügend Stromanschlüsse und ausreichend Beleuchtung muss bauseits zur Verfügung gestellt werden.
  10. Alarmanlagen und Rauchmelder müssen bauseits während der gesamten Montagedauer ausgeschaltet und wenn nötig abgedeckt werden. Für Fehlalarme lehnen wir jegliche Haftung ab.
  11. Alle Flächen müssen gemäß unseren Angaben für die Montage der jeweiligen Systeme vorbereitet und fertiggestellt sein.
  12. Es müssen vor Ort zumutbare Montagebedingungen herschen, die weder die Arbeiten behindern noch die Gesundheit und Sicherheit unserer Monteure gefährden.

Bodenbeschaffenheit

  1.  Die Bodenebenheit muss unseren Vorgaben gemäß Angaben in Angebot und Bestätigung entsprechen. Abweichungen im Bodenniveau von mehr als +- 10mm (Total 20mm) sind nicht berücksichtigt und Mehrkosten für Arbeit und Ausgleichsmaterial können in Rechnung gestellt. (Rollregalanlagen, Regalsysteme)
  2. Bei Standregalen ist standardmässig kein Ausgleichen des Bodens berücksichtigt, kleinere Unebenheiten von  bis zu 2mm können im Gesamtumfang punktuell ausgeglichen werden. Grössere Unebenheiten müssen vorgängig abgesprochen und einkalkuliert werden. Sollten solche Unebenheiten nicht vorgängig bekannt gewesen sein, so wird der Mehraufwand nachträglich in Rechnung gestellt.
  3. Bodenbelege müssen per Montagebeginn im Bereich der gesamten Montagefläche fertig für die Montage sein und alle Zugänge zum Montageort zugänglich sein
  4. Bodenheizungen oder andere durch die Montage gefährdete Leitungen, Abdichtungen usw. im Boden müssen vorgängig mit uns abgesprochen sein. Es muss ungehindert min. 10cm tief in den Boden und Wände gebohrt werden können. Sollten solche oder ähnliche Gefahren nicht frühzeitig bekannt gegeben werden, so haftet Kompatech nicht für entstandene Schäden.
  5. Ausgefräste Nuten für  Schienenanlagen von Rollregalen die nach unserer Verlegung bauseits eingegossen werden, müssen die korrekte Position, Breite und Tiefe aufweisen. Dies muss vor weiterführenden Montagen unbedingt bauseitig nochmals kontrolliert werden. Die nötigen Informationen werden von uns vorgängig mitgeteilt. Der Grund des ausgefrästen Kanals ist soweit zu glätten, dass auch mit Schiftmaterial ausgeglichen werden kann. Es ist bauseits am Montageort, im selben Raum ein verbindlicher Meterriss für das Schienenniveau anzubringen.
  6. Ist die allgemeine Differenz in der Bodenebenheit zu groß, so ist es möglich, dass die Schienen teilweise über und unter dem Fertigbodenniveau sind. In diesem Falle müssen möglicherweise Bodenbeläge nochmals bauseits abgeschliffen werden, damit unsere Fahrsockel nicht am Boden streifen können.
  7. Bei der Schienenvormontage für nachträgliches Eingiessen wird von uns ein Messprotokoll erstellt, welches mit der Bauherrenvertretung kontrolliert und beidseitig unterzeichnet werden muss. Das Eingießen sollte unmittelbar nach der Schienenmontage erfolgen, um Beschädigungen zu vermeiden. Die Schienen müssen bauseits zum Schutz vor Zementreste sauber abgeklebt werden und/oder nach dem bauseitigen Eingiessen wieder sauber und Rückstandsfrei gemacht werden, damit unsere Monteure die Rollregalanlage ohne Verzögerungen fertig montieren können. Es dürfen keine Zementreste in die Schienenprofile gelangen.  Sollten die Monteure bei Rollregalanlagen-Montage verschmutzte Schienen vorfinden, so wird der Reinigungsaufwand oder Verzögerungen in Rechnung gestellt.

 

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Abholung, bzw. vollständigen Bezahlung der Bestellung bleibt die Ware Eigentum von Kompatech.


9. Datenschutz
Kompatech versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die vom Kunden eingegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Die anlässlich der Entgegennahme und Abwicklung der Bestellung anfallenden Kundendaten werden ausschliesslich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an Drittunternehmen erfolgt nur insoweit, als dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich ist. In Übereinstimmung mit Art. 8 des Datenschutzgesetzes hat der Kunde jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. Kompatech setzt moderne Sicherheitstechnologie ein, um die persönlichen Daten des Kunden zu schützen. Der Kunde erklärt sich mit Auftragsannahme mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.


10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Der Gerichtsstand ist Zürich.


Kundendienst
Es stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Kompatech GmbH
Bahnstrasse 164
8105 Regensdorf
Tel 043 299 03 35
Fax 043 299 03 37
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Seiteninhaber:
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Telefon: +41 43 299 03 35
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Domain: www.kompatech.ch

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